Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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== Aufgaben und Ziele == | == Aufgaben und Ziele == |
Version vom 14. August 2007, 20:36 Uhr
Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der Pfarrgemeinderat gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
Aufgaben und Ziele
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Der Pfarrer darf nur mit einem gültigen Beschluss des Kirchenvorstandes Verträge schließen und andere rechtsverbindliche Akte tätigen. Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder. Am 18./19.11.2006 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Eine Frau und fünf Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, Norbert Nacke, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.
Es sind:
- Monika Blennemann
- Bernhard Weberink
- Johannes Stappert,
- Thomas Kloos,
- Gerhard Lammert
- Thorsten Monien