Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Kirchenvorstand''' ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der [[Pfarrgemeinderat]] gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.<br /> | Der '''Kirchenvorstand''' ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der [[Pfarrgemeinderat]] gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.<br /> | ||
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.<br /> | Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.<br /> | ||
− | Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.<br /> | + | Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle von der Gemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.<br /> |
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält. | Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält. | ||
== Aufgaben und Ziele == | == Aufgaben und Ziele == | ||
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Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich. | Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich. | ||
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Christian Lammert | Christian Lammert | ||
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Version vom 4. Juli 2020, 11:45 Uhr
Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der Pfarrgemeinderat gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle von der Gemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.
Aufgaben und Ziele
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
Am 18. November 2018 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Dieser bedenkt nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.03.2020 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralen Raumes "Pastoralverbund Unna-Fröndenberg-Holzwickede", Herr Pfarrer Paul Mandelkow, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge unserer Kirchengemeinde.
Die von der Kirchengemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder sind:
Martin Bieker
Christoph Hintze
Petra Hoppe
Michael Kissing
Christian Lammert
Torsten Monien
Herr Martin Bieker wurde am 04.12.2018 in der konstituierenden Sitzung zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes gewählt.
In gleicher Sitzung wurde Frau Petra Hoppe zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Aufgabenverteilung:
Friedhof: Petra Hoppe & Christian Lammert
Finanzen und Etat: Christoph Hintze & Brigitte Pietrucha
Liegenschaften: Martin Bieker & Christoph Hintze
Grundbesitzabgaben: Diana Tonsen-Rilling
Sicherheit: Christian Lammert
Baufragen und Unterhaltung der Gebäude: Diana Tonsen-Rilling, Martin Bieker und der gesamte KV
Personal: Der gesamte KV
Vertretung im Pfarrgemeinderat: Christian Lammert
Vertretung des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand: Franz Dahlke
Vertretung im Gemeindeverband: Christoph Hintze & Martin Bieker
Öffentlichkeitsarbeit: Franz Dahlke