Kirchenvorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kirchenvorstand''' ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der [[Pfarrgemeinderat]] gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.<br />
 
Der '''Kirchenvorstand''' ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der [[Pfarrgemeinderat]] gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.<br />
 
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.<br />
 
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.<br />
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.<br />
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Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle von der Gemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.<br />
 
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.
 
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.
  
  
 
== Aufgaben und Ziele ==
 
== Aufgaben und Ziele ==
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes siehe auch den {{wp|Pfarrverwaltungsrat}}-Artikel in der Wikipedia.
 
  
 
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
 
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.
  
Am 08. November 2015 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Drei Frauen und drei Männer aus Hengsen und Opherdicke bedenken nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.07.2007 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralverbundes, Herr Pfarrer Bernhard Middelanis, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge.<br />
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Am 18. November 2018 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Dieser bedenkt nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.03.2020 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralen Raumes "Pastoralverbund Unna-Fröndenberg-Holzwickede", Herr Pfarrer Paul Mandelkow, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge unserer Kirchengemeinde.<br />
  
Die Kirchenvorstandsmitglieder sind:
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Die von der Kirchengemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder sind:
  
 
Martin Bieker
 
Martin Bieker
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Petra Hoppe
 
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Michael Kissing
  
 
Christian Lammert
 
Christian Lammert
  
Brigitte Pietrucha
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Torsten Monien
 
 
Diana Tonsen-Rilling
 
  
  
Frau Diana Tonsen-Rilling wurde am 26.11.2015 zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes gewählt.  
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Herr Martin Bieker wurde am 04.12.2018 in der konstituierenden Sitzung zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes gewählt.  
  
Zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Martin Bieker gewählt.
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In gleicher Sitzung wurde Frau Petra Hoppe zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
  
  

Version vom 4. Juli 2020, 11:45 Uhr

Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung einer Pfarrei oder einer Pfarrvikarie. Der Kirchenvorstand wird nach dem gleichen Wahlverfahren wie der Pfarrgemeinderat gewählt, nur dass hier Wähler und Kandidaten mindestens 18 Jahre alt und in der Gemeinde gemeldet sein müssen. Ausserdem wird jeweils nur die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt, um eine kontinuierliche Kirchvorstandsarbeit zu gewährleisten.
Die Größe des Vorstandes richtet sich nach der Gemeindegröße. In Opherdicke umfasst der Kirchenvorstand neben dem Pfarrer 6 Gemeindemitglieder.
Den Vorsitz des Vorstandes hat nach dem geltenden Recht der Pfarrer selbst; alle von der Gemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht.
Zur Entlastung des vorsitzenden Pfarrers kann ein Kirchenvorstand auf Antrag des Pfarrers den Stellvertretenden Kirchenvorstand- vorsitzenden zum "Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes" bestellen. Dieser hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pfarrer selbst, wobei der Pfarrer aber den Vorsitz beibehält.


Aufgaben und Ziele

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Diese hat sich an den seelsorgerischen und caritativen Aufgaben der Gemeinde, also den pastoralen Vorgaben, zu orientieren. Da hierbei die wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Kirchenvorstand und den in der Pastoral Mitwirkenden gefordert und unerläßlich.

Am 18. November 2018 wurde in unserer Gemeinde ein neuer KV gewählt. Dieser bedenkt nunmehr gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer unserer Gemeinde, seit dem 01.03.2020 ist dies der neue Leiter unseres Pastoralen Raumes "Pastoralverbund Unna-Fröndenberg-Holzwickede", Herr Pfarrer Paul Mandelkow, die finanziellen und vermögensrechtlichen Dinge unserer Kirchengemeinde.

Die von der Kirchengemeinde gewählten Kirchenvorstandsmitglieder sind:

Martin Bieker

Christoph Hintze

Petra Hoppe

Michael Kissing

Christian Lammert

Torsten Monien


Herr Martin Bieker wurde am 04.12.2018 in der konstituierenden Sitzung zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes gewählt.

In gleicher Sitzung wurde Frau Petra Hoppe zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


Aufgabenverteilung:

Friedhof: Petra Hoppe & Christian Lammert

Finanzen und Etat: Christoph Hintze & Brigitte Pietrucha

Liegenschaften: Martin Bieker & Christoph Hintze

Grundbesitzabgaben: Diana Tonsen-Rilling

Sicherheit: Christian Lammert

Baufragen und Unterhaltung der Gebäude: Diana Tonsen-Rilling, Martin Bieker und der gesamte KV

Personal: Der gesamte KV

Vertretung im Pfarrgemeinderat: Christian Lammert

Vertretung des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand: Franz Dahlke

Vertretung im Gemeindeverband: Christoph Hintze & Martin Bieker

Öffentlichkeitsarbeit: Franz Dahlke