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Aus StStephanus
Version vom 22. Oktober 2021, 23:05 Uhr von Bernhard Weberink (Diskussion | Beiträge) (mit Wirkung vom 20.08.2021 tritt für das Land Nordrhein-Westfalen, vorerst befristet bis zum Ablauf des 17.09.2021, eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft.)

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Coronavirus

Ab 11.08.2021 ist das Pfarrbüro wieder für den Publikumsverkehr geöffnet

Ab 03.10.2021 wird in Sonntags-.Feiertags- und Sondergottesdiensten (z.B. Trauer- und Schulgottesdienste) die 3G-Regelung eingeführt.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Corona-Regeln in unseren Gottesdiensten:

  • Teilnehmen können alle, unabhängig von der drei G-Regelung.
  • Mindestabstand: 1,5 Meter.
  • Teilnehmerobergrenze = verfügbare Plätze mit Abstand (ausgenommenen bleiben gemeinsame Hausstände).
  • Singen im Gottesdienst ist weiterhin erlaubt – jedoch nur mit Maske.
  • Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden
  • AHA-Regeln gelten weiter
  • Maskenpflicht im Innenraum, außer am Sitzplatz
  • 'weitere wichtige Informationen und Hinweise für unsere Gemeinde finden Sie/findest Du (hier)
Bleiben Sie / bleibt ihr gesund !